Hallo,
es geht hier weder um die Privatssphäre der Benutzer eines UBBs noch um die Diskussionen, ob sich jemand eine Lizenz leisten kann oder nicht.
Wer UBB ohne eine gültige Lizenz betreibt, begeht nach internationalem und deutschem Recht eine Straftat. Im Gegensatz zu der Piracy-Abteilung von Infopop/USA - welche direkt rechtliche Schritte einleitetet - gestatten wir demjenigen einen Zeitraum von sieben Tagen, entweder eine Lizenz zu erwerben oder das unrechtmässig installierte UBB zu entfernen. Sollte nach diesem Zeitraum keine Änderung eintreten, werden diese Websites direkt an eine von uns durch Infopop beauftragte Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland übergeben. Informationen über die in diesem Fall begangene Straftat gehen sowohl an den Website-Betreiber als auch an die beteiligten weiteren Betreiber (wie z.B. NIC/DeNIC, BSA, eMail-Provider etc.) - dies kann nach der aktuellen Rechtslage u.a. zum Verlust des Domains führen.
Die Verwendung einer unlizensierten Version von UBB hat im Geringsten nichts mit einer Funktionalität der Software zu tun - es ist simpel und ergreifend nach den
Lizenzbedingungen eine Straftat.
Wenn nun der Preis einer Lizenz für einen Schüler zu hoch ist, dann ist dies ebenfalls nicht die Berechtigung, eine Software ohne Lizenz einzusetzen. 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.'
Und abschließend sei gesagt, daß das Überprüfen einer installierten Instanz eines zu lizensierten Produkts nicht "frech" ist, sondern eine normale Handlung zum Schutz der eigenen Produkte, des Unternehmens und des Supports für unsere Kunden darstellt.