Du gibst bei der Bestellung eine URL an, diese einmal zu besuchen ist ein leichtes, im übrigen gibt es in D schon Urteile zu Homepages, die als gewerblich zu betrachten sind, weil Werbebanner geschaltet sind die zu Einnahmen führen, also bist du mit dem Topboard auch ein gewerblicher Kunde in gewissem masse, der nach dt. Recht belangt werden könnte, und bestimmt auch nach amirecht, da ist ja fast alles möglich sofern der Anwalt gut & teuer ist, also sag nachher nicht, es hat dich niemand drauf hingewiesen
Matze